SIE HATTEN EINEN UNFALL? BEI MIR SIND SIE RICHTIG!

Ich werde Sie bei allen Angelegenheiten kompetent und vollumfänglich unterstützen!

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KFZ-Sachverständiger Feim Sertolli -Vorgehensweise bei einem Unfall

Schadensgutachten

Bei einem nicht verschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz.

Nach der Rechtsprechung gehören die Kosten für das Schadengutachten mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (Bagatellschäden) von der Versicherung des Gegners übernommen. Einem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe, bei einem Unfall, zu beauftragen (Schadensgutachten). Die Kosten für das Sachverständigen-Gutachten sind erstattungspflichtig und werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen.

Nur eine vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.
Nach so einem Unfall ist man meist damit überfordert den ganzen Papierkram auszufüllen. Dabei kann man schnell ins Rudern geraten. Bei der Unfallsskizze sollten Sie sich allerdings mehr Zeit und Mühe einplanen, falls Sie Hilfe dabei brauchen, steh ich Ihnen gerne zur Verfügung. Einen ordentlichen Ansatz finden Sie schon bei MOTOR-TALK.

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Leistungen

Sie sind Geschädigter nach einem Autounfall? Dann sind Sie bei mir richtig. Ich erstelle nicht nur Haftpflicht- oder Kaskogutachten, ich kümmere mich auch noch um das Schadenmanagement.

Wenn Sie sich nicht sicher sein sollten, können Sie sich kostenfrei und telefonisch beraten lassen. Ich helfe Ihnen festzustellen, welche Maßnahmen Sie nach dem Unfall ergreifen sollten.

KFZ-Sachverständiger Leistungen

Unfallgutachten

Unterschied Haftpflichtfall/Kaskoschaden

Bei der fremdverschuldeten Beschädigung seines Fahrzeuges erhält der Geschädigte vom Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands an seinem Fahrzeug erforderlichen Kosten bis zu maximal 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert erstattet (Haftpflichtfall).

Im Teilkasko- und im Vollkaskobereich erhält der Versicherungsnehmer seinen Fahrzeugschaden nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ersetzt. Unterschiede ergeben sich, wenn Sachverständige mit einem Kfz-Gutachten beauftragt werden müssen.

Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung ist es unerlässlich, den entstandenen Schaden in irgendeiner Form beziffern zu können. Hier bedarf es konkreter Nachweise und einer realistischen Einschätzung der entstandenen Schäden.

Diese kann ein Laie jedoch kaum glaubhaft machen, weshalb ein Kfz-Gutachten benötigt wird. In diesem lässt sich dann auch ablesen, ob die gemeldeten Schäden auch dem Unfallgeschehen entsprechen, also plausibel ist, dass sie durch den Crash entstanden seien.

Da der Schadennachweis gerade in Verkehrsunfallsachen Sachkompetenz erfordert, muss regelmäßig für das Auto ein Gutachten durch einen Kfz-Sachverständigen erstellt werden. Haftpflichtversicherer machen ihre Entschädigungsleistung bei größeren Schäden immer von der Vorlage eines Gutachtens nach einem Unfall abhängig. Ist die Schuldfrage klar, erfolgt die Unfall-Abrechnung nach Gutachten. Lediglich bei Bagatellschäden von im Einzelfall bis zu 750 € im Haftpflichtfall und 2.000 € im Kaskobereich akzeptieren die Versicherer den Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt mit Fotografien des Schadens. Höhere Schäden erfordern ein Sachverständigengutachten.

Das Schadensgutachten ist auch als Wertgutachten zu verstehen, wenn es darum geht, den Wiederbeschaffungswert zu bestimmen.

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Gebrauchtwagen

Viele Personen, die ihr Auto loswerden möchten, entschieden sich dafür, es selbst zu verkaufen, anstatt es an einen Händler abzugeben – auch wenn dies mit mehr Arbeit einhergeht.

In der Regel schalten Privatleute Anzeigen in Internetportalen oder den Kleinanzeigen. Im Anschluss reagieren potenzielle Käufer auf das Angebot und es werden Termine zur Probefahrt vereinbart.

Hat sich ein Käufer gefunden, wird der Kaufvertrag aufgesetzt und das Geschäft damit abgeschlossen. Dieser Aufwand lohnt sich aber: In der Regel können Sie beim Privatverkauf mehr Geld für Ihren Gebrauchten bekommen, als wenn Sie ihn an einen Händler oder ein Autohaus verkaufen.

KFZ-Sachverständiger Gebrauchtwagen

Lassen Sie für einen Gebrauchtwagen ein Gutachten über seinen Zustand anfertigen, kann dies einer interessierten Person die Kaufentscheidung erleichtern.

Doch es gibt noch eine weitere Form von Gutachten, welches bereits in der frühen Phase des Privatverkaufs von Bedeutung sein kann: das Wertgutachten. Möchten Sie einen Gebrauchtwagen verkaufen, müssen Sie zuvor festlegen, für welchen Preis dieser angeboten werden soll. Gerade Laien fällt dies häufig schwer, dabei handelt es sich hierbei um einen wichtigen Schritt. Wird das Kfz für einen zu geringen Preis angeboten, verliert der Verkäufer bares Geld. Wird der Betrag hingegen zu hoch angesetzt, bleiben die Käufer aus.

Ein professionelles Wertgutachten für einen Gebrauchtwagen hilft Ihnen dabei, einen realistischen Preis für Ihr Auto festzulegen. Gerade, wenn Sie ein höherwertiges Kfz oder einen Oldtimer verkaufen möchten, kann sich die Investition in ein solches Gutachten lohnen.

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